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Kodifizierung

Kombinierte Verkehre überschreiten fast immer das normale Lademaß im Schienenverkehr und können deshalb nur auf Strecken durchgeführt werden, deren Lichtraumprofil besonders vermessen wurde. Ein Profilkode gibt die maximalen Breiten- und Höhenkombinationen bezogen auf einen KV-Standardwaggon an, mit denen die Strecke passiert werden kann. Die bahntauglichen Ladeeinheiten müssen ebenfalls über eine Kodierung verfügen. Um auf einer bestimmten Strecke fahren zu können, darf der Profilkode der Ladeeinheit nicht den der Strecke überschreiten.



Der Weg zum Kodenummernschild

Jede Ladeeinheit, die im unbegleiteten Kombinierten Verkehr Schiene-Straße transportiert werden soll, muss technisch dafür zugelassen, also kodifiziert sein. Ausgenommen von dieser Art der Kennzeichnung sind Überseecontainer nach ISO-Normen, sogenannte Großcontainer für den Landverkehr nach UIC-Kodex und Fahrzeuge, die die Rollende Landstraße nutzen.
 
Mit Einführung der aktuellen DIN EN 13044 geht auch ein neues Verfahren hinsichtlich der Kodifizierung von Ladeeinheiten einher: Der Eigentümer einer Ladeeinheit ist nach der neuen Norm nicht mehr auf dem gelben Kodenummernschild verschlüsselt, sondern geht aus dem ILU-Code hervor. Außerdem kann die Kodifizierung von neuen intermodalen Ladeeinheiten direkt beim Hersteller durchgeführt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei der UIRR unter www.uirr.com.


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