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Transportrichtlinien für Ladeeinheiten mit Planenaufbauten

  • Das Ladegut darf nicht an der Plane anliegen.
  • Die Planen müssen in einem verkehrssicheren Zustand sein. Kleine Löcher oder Risse bis 3 cm Durchmesser bzw. Länge sind zulässig, größere Beschädigungen müssen überklebt bzw. geschweißt werden.
  • Die Fallriemen müssen durch alle Planenösen gezogen sein. Bei fehlenden Planenösen muss der Fallriemen mit Draht oder Plastikstrips gesichert werden.
  • Die Planenösen müssen in einwandfreiem Zustand sein.
  • Der Abstand der Planenösen darf maximal 200 mm und im Bereich der Rungen und Türverschlüsse maximal 300 mm betragen.
  • Planensicherungen mit Zickzackverschnürung über einfache Haken sind nicht zulässig.
  • Die äußeren Dachspriegel dürfen nicht verbogen sein (Plane hängt durch). Eine Ladeeinheit mit weniger als drei horizontalen Einsteckbrettern (längs- und heckseitig) zwischen den Rungen des Aufbaus ist nicht zulässig. Die Rungen dürfen nicht schräg eingesteckt sein.
  • Das TIR-Seil (Sicherungsseil) muss durch die Planenösen gezogen sein. Maximal drei fehlende, jedoch nicht nebeneinanderliegende Planenösen der waagerechten Planensicherung sind zulässig, wenn das TIR-Seil mit Draht bzw. Plastikstrips gesichert ist. Dies gilt auch für stark verbogene, eingeschliffene Planenösenverstärkungsringe.
  • Planenaufbauten mit Gumminiederbindungen werden nur zugelassen, wenn zusätzlich das TIR-Seil durch die Planenösen (keine Haken) gezogen ist.
  • Das Befestigen von Verzurrungen zur Sicherung von Ladung an den Bordwänden oder Spriegeln ist nicht zugelassen.
  • Geknotete Sicherungsseilenden sind in der Form von Doppelknoten zulässig, wenn alle Planenösen an der Heckseite der Ladeeinheit in die Planensicherung einbezogen sind. Knoten an anderen Stellen des Sicherungsseiles sind nicht zugelassen. Eine übersprungene oder fehlende Planenöse wird akzeptiert.
  • Als Sicherungsseile sind zulässig:
    • Hanf- oder Sisalseile mit mindestens 8 mm Durchmesser, die mit einer durchsichtigen Kunststoffummantelung versehen sind
    • Stahldrahtseile mit mindestens 3 mm Durchmesser mit oder ohne einer durchsichtigen Kunststoffummantelung

HINWEIS
Auch bei Ladeeinheiten mit Kofferaufbauten sind analog zu Planenaufbauten keine größeren Beschädigungen der Außenwände zulässig.
  • Fehlende Planensicherung, allerdings korrekt eingesteckter Fallriemen
  • Geknotetes Sicherungsseilende
  • Gerissene Plane und defekte Planenösen
  • Gumminiederbindung
  • Ladung in der Plane
  • Mangelnde Planensicherung
  • Riss in der Plane
  • Überklebte Beschädigung
  • Unzulässige Planensicherung mit TIR-Seil
  • Verbogene Dachspriegel
  • Zickzackverbindung
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