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Formalien / Recht
BAG-Programm De-minimis: Jetzt Förderung nutzen
09.03.2020
Im Rahmen des De-minimis Förderprogramms des Bundesamts für Güterverkehr können Sie sich seit diesem Jahr die Mehrkosten für kranbare Trailer erstatten lassen. Damit sparen Unternehmen, die in den intermodalen Verkehr einsteigen wollen nicht nur bares Geld und erhöhen den Wiederverkaufswert ihrer Fahrzeugflotte, sondern erfüllen auch zugleich die technische Voraussetzung, ihre Transporte klimafreundlich über die Schiene abwickeln zu lassen. Auf diese Art profitieren sie bei Kombiverkehr zudem von Deutschlands größtem Intermodal-Netzwerk mit über 60 wöchentlichen Verbindungen. Oder sie lassen ihre Ladeeinheiten bei höchster Flexibilität in unserem europäischen Gateway-Netz zwischen mehr als 30 Ländern transportieren.

Die neue Förderung von kranbaren Trailern setzt zusätzlich bei Unternehmern an, die das umweltfreundliche System operativ bereits nutzen und ihren Fuhrpark entsprechend erweitern möchten. 

Die Höhe der förderfähigen Ausgaben bei der Neuanschaffung entspricht der Differenz aus den Ausgaben für einen kranbaren Trailer und den Ausgaben für einen nicht kranbaren Trailer, so das Bundesamt für Güterverkehr. Der maximal förderfähige Betrag beläuft sich je Unternehmen auf 33.000 Euro bzw. maximal 80 Prozent der förderbaren Ausgaben. Pro Fahrzeug gibt es höchstens 2.000 Euro Förderung. Anträge für 2020 können bis zum 30. September eingereicht werden. 

Zusätzliche Informationen zum Einstieg in den intermodalen Verkehr oder zur Verkehrsaufnahme mit Kombiverkehr bekommen Sie von:
Michael Bott, Vertrieb, Vertriebsmanagement
Telefon +49 69/7 95 05-210  oder vertriebsmanagement@kombiverkehr.de
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