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Service

Wegweiser zur Verkehrsaufnahme

Sie möchten die Leistungen unserer Gesellschaft im Kombinierten Verkehr Schiene-Straße nutzen? Wir informieren Sie gerne nachstehend über die wichtigsten Voraussetzungen für eine Verkehrsaufnahme:

Kodifizierung von Ladeeinheiten

Für den Transport im Kombinierten Verkehr Schiene-Straße müssen die Ladeeinheiten (Sattelanhänger, Wechselbehälter, Container) technisch geeignet und zugelassen sein. Solche Ladeeinheiten erkennt man an den gelben so genannten Codenummernschildern, die an beiden Längsseiten der Ladeeinheiten vorzugsweise im vorderen Bereich angebracht sind. Ohne diese Kennzeichen werden Ladeeinheiten nicht zum Transport im Kombinierten Verkehr Schiene-Straße angenommen. Übersee-Container nach ISO-Norm sind hiervon ausgenommen. Die technische Zulassung und Kennzeichnung neuer Ladeeinheiten ist in der Regel kein Problem. Sie sollten in jedem Fall mit Ihrem Lieferanten vereinbaren, dass die neuen Fahrzeuge oder Behälter nur mit bereits angebrachten Codenummernschildern ausgeliefert werden. Grundsätzlich muss eine Ladeeinheit mit einem ILU-Code als Eigentümerschlüssel zur Identifizierung versehen sein.

Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie unter www.kombiverkehr.de > Service > Kodifizierung & ILU-Code > ILU-Code.

Möchten Sie gebrauchte Ladeeinheiten nachträglich für den Bahnverkehr zulassen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ihre Teilnahme am Zahlungsverfahren kombiPAY30

Das Zahlungsverfahren kombiPAY30 ist ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Frachten und sonstige tarifliche oder vertragliche Forderungen, die im Rahmen der Inanspruchnahme von Dienst- und Serviceleistungen mit Kombiverkehr entstehen.

Ihr entscheidender Vorteil ist, dass Sie durch die Teilnahme am Zahlungsverfahren kombiPAY30 eine monatliche Gesamtabrechnung für alle durchgeführten Transporte erhalten und die Transportkosten aufgrund eines verlängerten Zahlungsziels erst zu einem späteren Zeitpunkt begleichen müssen.

Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt und uns Informationen zu den von Ihnen gewünschten Transporten gegeben, erhalten Sie von uns eine Verkehrsfreigabe, für die von Ihnen gewünschte Relation. Anschließend können Sie Ihre Transporte mit Kombiverkehr durchführen. Um eine Geschäftsbeziehung mit Kombiverkehr einzugehen, müssen Sie nicht Kommanditist unserer Gesellschaft sein.

Weiterführende Informationen und Hinweise zur Verkehrsfreigabe und zum Zahlungsverfahren kombiPAY30 lassen wir Ihnen gerne zukommen.

Informationsblätter

Informationsblätter mit detailierten Informationen zur Verkehrsaufnahme erhalten Sie hier:

Ihr Wegweiser zur Verkehrsaufnahme

Ihre Ansprechpartner
zum Thema Ladeeinheiten- und Waggonmanagement:
Ihre Ansprechpartner
zum Thema kombiPAY30: