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Service

Transportdurchführung

Hier erhalten Sie Informationen zur Transportdurchführung. In chronologischer Reihenfolge finden Sie alle Vorgänge, die Sie bzw. Ihren Lkw-Fahrer betreffen. Diese sind:

Buchung

Zur Durchführung eines Transportes bedarf es einer schriftlichen Buchung. Die Buchung wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kombiverkehr-Agentur bzw. einer Partnergesellschaft in unserem IT-System erfasst und weiterverarbeitet.

Versandauftrag

Im Versandauftrag sind alle für die Durchführung des Transportes erforderlichen Daten vom Kunden einzutragen und anschließend den Serviceteams der Kombiverkehr-Agenturen zu übergeben. Mit beidseitiger Unterzeichnung des Versandauftragsformulars tritt der zwischen dem Kunden und Kombiverkehr zu schließende Speditionsvertrag in Kraft.

Terminal-Check-In

Vor der Einfahrt in das jeweilige Terminal findet ein Check-In statt. Hier wird durch das Check-In-Personal kontrolliert, ob die Ladeeinheit in einem technisch einwandfreien Zustand für den Bahntransport ist. Auch die Gefahrgutkennzeichnung wird im Check-In-Formular festgehalten. Ein Exemplar des Check-In-Formulars erhält der Fahrer.

Meldung in der Kombiverkehr-Agentur

Mit dem Check-In-Formular und dem Versandauftrag meldet sich Ihr Fahrer am Schalter der Kombiverkehr-Agentur. Dort wird geprüft, ob die zum Versandauftrag passende Buchung im IT-System vorliegt. Außerdem wird bei Gefahrgütern die Ist-Kennzeichnung mit der Soll-Kennzeichnung abgeglichen. Nach Prüfung aller Daten erhält der Fahrer ein Exemplar des Versandauftrages zurück.

Einfahrt ins Terminal

Nach Erledigung aller Formalitäten erhält Ihr Fahrer Einfahrt in das Terminal. Er findet sich in der angewiesenen Kranbahn und, falls erhalten, der genauen Halteposition ein.

Kranung bei Anlieferung

Bevor die Kranung beginnt, löst der Fahrer die Verriegelungen zwischen Chassis und Ladeeinheit. Erst hiernach kann die Ladeeinheit vom Kran oder Mobilgerät angehoben und auf den Waggon gesetzt werden. Bei Sattelanhängern muss der Fahrer vor der Kranung gegebenenfalls den Unterfahrschutz hochklappen. Der Fahrer hält sich aus Sicherheitsgründen während der Verladung außerhalb des Kranbereiches auf.

Abholschein

Ihr Fahrer meldet sich für die Abholung einer Ladeeinheit bei unserer Kombiverkehr-Agentur. Im Empfangsterminal werden Ihre Ladeeinheiten nur gegen Vorlage des Abholscheins übergeben. Dieser wird nach Angaben des Fahrers von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kombiverkehr-Agentur erstellt und enthält auch die Besonderheiten der Ladeeinheit wie Gefahrgut-, Plomben- und Zollangaben. Beigefügte Begleitdokumente und Gefahrgutunterlagen werden ausgehändigt. Über die Fahrerdatenbank wird geprüft, ob der Fahrer abholberechtigt ist. Danach erfolgt die Erstellung des Abholscheins, auf dem die Übergabe der Ladeeinheit quittiert wird. Dieser Abholschein kann bei Gefahrgutsendungen nicht als "Beförderungspapier Straße" genutzt werden.

Gleichzeitig wird über unsere Kombiverkehr-Agentur der Kranauftrag an den Terminalbetreiber erteilt. Nach Erhalt des Abholscheines fährt der Fahrer in die zugeordnete Kranbahn und gegebenenfalls an die genannte Halteposition innerhalb der Kranbahn.

Kranung bei Abholung

Bevor die Ladeeinheit vom Waggon abgekrant werden kann, muss der Fahrer bei Wechselbehältern, Containern und Tankcontainern die Zapfen am Chassis in die richtige Position bringen. Auch bei der Abholung darf sich der Fahrer nicht im Gefahrenbereich aufhalten.
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zum Thema Terminals:

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Was generell für alle intermodalen Ladeeinheiten zu beachten ist, finden Sie auf den folgenden Seiten.

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