Ihr Fahrer meldet sich für die Abholung einer Ladeeinheit bei unserer Kombiverkehr-Agentur. Im Empfangsterminal werden Ihre Ladeeinheiten nur gegen Vorlage des Abholscheins übergeben. Dieser wird nach Angaben des Fahrers von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kombiverkehr-Agentur erstellt und enthält auch die Besonderheiten der Ladeeinheit wie Gefahrgut-, Plomben- und Zollangaben. Beigefügte Begleitdokumente und Gefahrgutunterlagen werden ausgehändigt. Über die Fahrerdatenbank wird geprüft, ob der Fahrer abholberechtigt ist. Danach erfolgt die Erstellung des Abholscheins, auf dem die Übergabe der Ladeeinheit quittiert wird. Dieser Abholschein kann bei Gefahrgutsendungen nicht als "Beförderungspapier Straße" genutzt werden.
Gleichzeitig wird über unsere Kombiverkehr-Agentur der Kranauftrag an den Terminalbetreiber erteilt. Nach Erhalt des Abholscheines fährt der Fahrer in die zugeordnete Kranbahn und gegebenenfalls an die genannte Halteposition innerhalb der Kranbahn.