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Vorteile des KV

Individuelle, betriebswirtschaftliche Vorteile

44-Tonnen-Regelung

Fahrzeuge, die im Vor- und Nachlauf zum nächstgelegenen geeigneten Terminal des Kombinierten Verkehrs eingesetzt werden, dürfen ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen haben, also 4 Tonnen mehr als Fahrzeuge, die im reinen Straßenverkehr unterwegs sind.

In vielen Marktsegmenten zahlt sich dieser Vorteil direkt finanziell aus. Denn mit weniger Lkw-Fahrten kann durch die 44-Tonnen-Regelung die gleiche Menge an Gütern transportiert werden. Unser Beispiel zeigt, welchen Effekt die 44-Tonnen-Regelung bei einem regelmäßig stattfindenden Verkehr hat.

Kombiverkehr hat erreicht, dass Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 44 Tonnen keine spezielle Ausnahmegenehmigung mehr brauchen. Ist das Fahrzeug für den Transport der Ladeeinheiten geeignet, reicht ein entsprechender Vermerk der Zulassungsstelle im Kfz-Schein. Im Falle einer Verkehrskontrolle muss im Vorlauf entweder die Buchungs-/Reservierungsbestätigung und/oder der Versandauftrag, beim Nachlauf der Abholschein als Nachweis für den Transport im Kombinierten Verkehr mitgeführt werden.

Den für Deutschland geltenden Gesetzestext (Teil 3 § 34 Absatz 6 Nummer 6 StVZO) finden Sie hier. Die 53. Ausnahmeverordnung zur StVZO können Sie sich hier einsehen.

Befreiung von Kfz-Steuer

Fahrzeuge sind, solange sie ausschließlich im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs eingesetzt werden und entsprechend gekennzeichnet sind, von der Kfz-Steuer befreit. Den für Deutschland geltenden Gesetzestext (§ 3 Nr. 9 Buchstabe a KraftStG) finden Sie hier.

Für Last- und Sattelzüge, die die Rollenden Landstraßen benutzen, sowie Sattenanhänger, die im unbegleiteten Kombinierten Verkehr aufgeliefert werden, kann beim zuständigen Finanzamt die Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer beantragt werden. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte dem für Deutschland geltenden Gesetzestext (§ 4 KraftStG), den Sie hier finden.

Ausnahmeregelungen bei Fahrverboten

Transporte im Kombinierten Verkehr sind teilweise von Fahrverboten ausgenommen. Dies gilt unter anderem für die bestehenden Fahrverbote während der Ferienzeit, wenn der Transport im Kombinierten Verkehr vom Versender bis zum nächstgelegenen Versandterminal oder vom nächstgelegenen Empfangsterminal bis zum Empfänger erfolgt. Überschreitet der Vor- und Nachlauf zum Terminal nicht eine Entfernung von 200 km, so sind Transporte im Kombinierten Verkehr auch vom bestehenden Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ausgenommen.

Den für Deutschland geltenden Gesetzestext für die Ausnahme vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (§ 30 StVO) finden Sie hier, die Ausnahmeregelung für das Ferienfahrverbot hier.

Eine aktuelle Aufstellung der Fahrverbote in Deutschland und Europa wird jährlich vom Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV), der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des internationalen Straßenverkehrs (AIST) und der Arbeitsgemeinschaft internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs herausgegeben. Die Ausgabe beinhaltet aufgelistet nach Ländern Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen, saisonbedingte und Ferienfahrverbote sowie regionale und örtliche Fahrverbote für den Schwerlastverkehr, Nachtfahrverbote und sektorale Fahrverbote für Gefahrgut- und Sondertransporte. Weiterführende Informationen erhalten Sie beim DSLV unter Telefon: +49 (0)2 28/9 14 40-0 oder E-Mail info@dslv.spediteure.de

Fest definierte Laufzeiten

Die meisten Operateure bieten ihren Kunden heute ihre Leistungsangebote auf der Schiene im Direkt- und Shuttlezugverfahren mit festen Fahrplanzeiten an. Durch die verbesserte betriebliche Abwicklung in den Terminals können die fest definierten Fahrpläne in der Regel auch eingehalten werden, was die Planbarkeit des Transportes erhöht und somit die Optimierung der Produktionsprozesse der Logistikkette unterstützt.

Reduzierung von Fahrzeugkosten

Lassen Sie Ihre Ladeeinheiten im Kombinierten Verkehr im Hauptlauf auf der Schiene befördern, so reduzieren Sie Ihre variablen und fixen Fahrzeugkosten. Denn durch den Einsatz Ihrer Zugmaschinen im vergleichsweise kurzen Straßenvor- und Straßennachlauf sinken Ihre Fahrzeugkosten: weniger Treibstoff, weniger Reparaturen und weniger Abnutzung von Betriebsmitteln sind die Folge.

Im Vergleich zum reinen Straßentransport benötigen Sie zur Abwicklung Ihrer Verkehre im Kombinierten Verkehr zudem weniger Fahrzeuge, wie das Beispiel zeigt. Damit sinken auch die fixen Fahrzeugkosten durch Fahrzeug- und Steuereinsparungen.

Freie Fahrzeug- und Personalkapazitäten

Entscheiden Sie sich für den Transport Ihrer Ladeeinheiten im Kombinierten Verkehr, so profitieren Sie von freien Fahrzeug- und Personalkapazitäten. Wie Sie dem Beispiel entnehmen können, entstehen durch die besondere Disposition der Fahrzeuge im Vor- und Nachlauf zum Terminal freie Fahrzeug- und Personalkapazitäten, die Sie sinnvoll für andere Transportdienstleistungen verwenden können. Der Einsatz Ihrer Zugmaschinen gestaltet sich dabei noch flexibler.

Maut nur im Vor- und Nachlauf

Lediglich im Vor- und Nachlauf, also den im Vergleich zum Hauptlauf kurzen Strecken, muss für die Benutzung der Bundesautobahnen eine Mautgebühr gezahlt werden. Damit fallen bei der Nutzung des Kombinierten Verkehrs im Vergleich zum durchgehenden Straßentransport geringere Mautgebühren an.

Vereinfachte Einhaltung der Arbeitszeitverordnung für Fahrpersonal

Da im Kombinierten Verkehr das Fahrpersonal nur auf den „Kurzstrecken" im Vor- und Nachlauf eingesetzt wird und dies überaus flexibel gehandhabt werden kann, können die bestehenden Sozialvorschriften problemlos eingehalten werden. Durch die neue Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung und die Einführung des digitalen Tachografen zum 1. Mai 2006 hat dieser Vorteil des Kombinierten Verkehrs nochmals an Bedeutung gewonnen.

Die in den Zügen der Rollenden Landstraße verbrachte Zeit gilt aufgrund der ausreichend gebotenen Schlafgelegenheit übrigens auch als Ruhezeit. Den für Deutschland geltenden Gesetzestext (EWG Nr. 3820/83 Abschnitt V Artikel 7 Absatz 4) finden Sie hier.

Planbarkeit durch festen Fahrplan

Anlieferung in Köln bis 19:45 Uhr, Abholung in München am nächsten Morgen ab 6:15 Uhr – durch den festen Kombiverkehr-Fahrplan werden Transporte für Sie planbar.

Möglichkeit des Puffers

Laden Sie Ihre Ladung vor und stellen Sie sie an einem späteren Tag zu. Machbar wird dies mit Hilfe von intermodalen, nicht fahrzeug- und fahrergebundenen Ladeeinheiten, die in Depots unkompliziert und kostengünstig zwischengelagert werden können.

Motiviertes Fahrpersonal, vereinfachte Personalsuche

Als Spediteur profitieren Sie im Kombinierten Verkehr von kurzen Vor- und Nachläufen. Ihre Lkw-Fahrer können abends ihren Feierabend zu Hause verbringen. Ein starkes Argument auch bei der Personalsuche angesichts des aktuellen Fahrpersonalmangels.

Planbare Kosten durch Preissicherheit

Den Preis für den Hauptlaufes Ihres Transportes auf der Schiene wissen Sie bereits vor der Verladung. Denn Kombiverkehr legt alle Preise für ein Jahr fest. So sind Sie unabhängiger von schwankenden Energie- und Dieselpreisen.

Allgemeingültige Vorteile

Nutzung der Vorteile von Schiene und Straße

Die Schiene hat ihre Stärken bei der Beförderung von großen Gütermengen über lange Strecken mit hoher Transportsicherheit. Die Straße ist überlegen bei der flexiblen Verteilung der Güter vor Ort. Mit der Verknüpfung beider Verkehrsträger werden die jeweiligen Vorteile bestens ausgenutzt, ohne dass ein Umladen des Transportguts erforderlich ist.

Entlastung der Straße

Wer Transporte im Kombinierten Verkehr durchführt, trägt zur Entlastung der Straßeninfrastruktur bei. Im Jahr 2005 wurden alleine in Deutschland annähernd 50 Millionen Tonnen im Kombinierten Verkehr transportiert. Dies entspricht rund 10.000 Lkw-Fahrten täglich, die nicht über Deutschlands Straßen rollten.

Hohe Transportsicherheit auf der Schiene

Die Vorteile des Schienenverkehrs haben nicht nur für Gefahrgut, sondern auch für alle anderen Güter mit einem Sicherheitsanspruch einen besonders hohen Stellenwert: Der spurgeführte Verkehrsweg, die zentrale Betriebssteuerung und -überwachung, Zugbahnfunk und das Fahren nach Fahrplan sind die Basis für eine sichere Beförderung per Bahn. Nicht nur wegen der Sicherheitsvorteile des Systems "Schiene", sondern auch aufgrund der Beachtung einer Fülle von Vorschriften und Überwachungsmaßnahmen kommt es äußerst selten zu Unfällen.

Beitrag zum Umweltschutz durch CO2-Einsparung

Nach dem Transport Emission Model (TREMOD) des IFEU-Instituts in Heidelberg wird mit jeder Lkw-Ladung, die auf die Schiene verlagert wird, pro Tonne und Kilometer der Ausstoß von 60 Gramm des Treibhausgases CO2 gegenüber dem reinen Straßentransport eingespart. Im Kombinierten Verkehr inklusive Vor- und Nachlauf entspricht dies einer Reduktion von durchschnittlich zwei Drittel an CO2-Emissionen.
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