Preise, Gebühren & AGB
Preise
Der Transportpreis ist abhängig von der Relation sowie den Parametern „Länge" und „Gewicht" Ihrer Ladeeinheit. Zusätzlich können Nebengebühren für Leistungen wie zum Beispiel Abstellungen oder Gefahrgutzuschläge anfallen, die über den eigentlichen Transport hinausgehen.
Sind Sie Spediteur oder Frachtführer, dann geben wir Ihnen den Preis für den von Ihnen gewünschten Transport gerne auf Anfrage bekannt. Bitte nutzen Sie hierfür unser Onlineformular Angebotsanfrage.
Nebengebühren
Bei Transporten mit Kombiverkehr können vor, während oder nach der Beförderung Nebengebühren anfallen, die im vereinbarten Transportpreis nicht enthalten sind und daher gesondert abgerechnet werden. Nebengebühren werden grundsätzlich an den für den Transport verantwortlichen Rechnungsempfänger fakturiert.
Bitte beachten Sie auch die jeweils gültigen Fassungen der Kombiverkehr-Preisregeln und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kombiverkehr, die Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nationalen und Internationalen Verkehrs auf Anfrage erhalten.
Nachstehend erhalten Sie einen Überblick zu möglichen Zusatzleistungen, die im Rahmen der Transportabwicklung auftreten können.
Abstellgebühren
Eine Übersicht der Abstellgebühren sowie die Abstellbedingungen finden Sie unter Verkehr > Terminals & Agenturen. Dort finden Sie die Abstellbedingungen für jedes Terminal über die Terminalstandortkarte oder Sie erstellen ein eigenes PDF mit den für Sie relevanten Terminals über "Informationen als PDF".
Bearbeitungsgebühr
Bunkerzuschlag (BAF = Bunker Adjustment Factor)
Gebühren für Auftragsänderungen / Nachträgliche Verfügungen
Gebühren für die Beseitigungen von Mängeln an Ladeeinheiten
Gebühren für Transitsendungen und Angebote von Partnergesellschaften
Gebühren für Veterinär- und Phytosanitärkontrollen
Gebühren für zusätzliche Kranungen und Umfuhren
Gebühren für Zollbeschau und sonstige behördlich vorgeschriebene Kontrollen und Prüfungen
Gefahrgutzuschlag
Stornogebühr
Unterwegskosten
- Zurechtladung
- nicht rechtzeitiger Rückgabe von Waggons im Anschlussgleisverkehr
- fehlenden Zolldokumenten und Zertifikaten
- Zollbeschau und sonstigen behördlich angeordneten Kontrollen und Prüfungen
- Veterinär- und Phytosanitärkontrolle
- nachträglichen Verfügungen (Auftragsänderungen nach Abschluss des Frachtvertrages zwischen Kunde und Kombiverkehr)
- nachträglichem Anbringen / Entfernen von Gefahrgutkennzeichnungen oder Plomben
- Produktaustritt an Ladeeinheiten (Feuerwehreinsatz usw.)
Teilweise sind die oben genannten Beispiele in diesem Kapitel unter dem jeweiligen Thema erläutert.
Verzugsentgelt für die verspätete Abholung von Ladeeinheiten mit Gefahrgut in DUSS-Terminals
Weitere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nationalen und Internationalen Verkehrs von Kombiverkehr.
Zusatzentgelt für die Zulassung nicht kodifizierter Ladeeinheiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachstehend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Herunterladen. Diese finden Sie außerdem im Downloadbereich > Allgemeine Geschäftsbedingungen.