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Service

Schadensmanagement


Kombiverkehr und die in der Transportkette beteiligten Unternehmen setzen sich stets zum Ziel, Ladeeinheiten unversehrt an ihren Bestimmungsort zu transportieren beziehungsweise im Terminal sorgsam zu behandeln. Nichtsdestotrotz kommt es beim Transport von Sattelaufliegern, Wechselbehältern und Containern in Einzelfällen zu Beschädigungen, die durch den Eigentümer der Ladeeinheit gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden können. Bei allen Transporten, bei denen Ihr Unternehmen als Rechnungszahler gegenüber Kombiverkehr auftritt, sind somit auch wir Ihr Ansprechpartner im Rahmen einer erforderlichen Schadensbearbeitung.

Gerne geben wir Ihnen einen Überblick zur Vorgehensweise, wenn Ihrem Unternehmen ein Schaden an einer Ladeeinheit (oder der darin befindlichen Ware) entstanden sein sollte. Bitte gehen Sie in diesem Fall wie folgt vor:

Schadensanzeige und Dokumentation eines äußerlich erkennbaren Güterschadens

Jede abzuholende Ladeeinheit ist vom LKW-Fahrer nach Entgegennahme von außen auf erkennbare Beschädigungen zu prüfen. Im Fall einer ersichtlichen Beschädigung ist eine Schadensanzeige noch auf dem Gelände des Terminals vorzunehmen. Im Regelfall stehen Ihrem LKW-Fahrer am Terminal die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von DB Intermodal unterstützend zur Seite. Sollte an einem Terminal keine DB Intermodal-Agentur vor Ort sein, bitten wir Ihren Fahrer, sich für weitere Informationen an die örtliche Kombiverkehr-Agentur zu wenden. Nach Bekanntwerden der Schadensanzeige wird der Schaden in einem Schadensprotokoll dokumentiert, Bilder werden als zusätzliche fotografische Dokumentation zeitgleich angefertigt. Das Original des Schadenprotokolls und die Schadensbilder verbleiben bei dem Aussteller, die Kopie des Protokolls wird Ihrem Fahrer ausgehändigt. Als Unternehmen haben Sie mit der Schadensanzeige und Dokumentation die rechtlichen Fristen gewahrt.

Nach erfolgter Schadensanzeige haben Sie nun die Möglichkeit gegenüber Kombiverkehr einen Entschädigungsantrag für Ihren Schadensfall geltend zu machen. Bitte reichen Sie die im Folgenden genannten Unterlagen per E-Mail an claims-management@kombiverkehr.de ein:

Nachweis Check-In-Protokoll

Als Nachweis für die Unversehrtheit der Ladeeinheit bei Anlieferung am Startterminal dient das Check-In-Protokoll, das Ihrem Unternehmen bei der Anlieferung ausgehändigt wurde. Bitte scannen Sie dieses ein und übermitteln Sie uns das Dokument als PDF-Datei.

Nachweis Schadensprotokoll

Das im Rahmen der Schadensanzeige angefertigte Schadensprotokoll ist als weiteres PDF-Dokument der E-Mail beizufügen. Aus diesem Dokument ist die Art der Beschädigung beziehungsweise Beanstandung ersichtlich.

Nachweis über entstandene Reparaturkosten

Bitte reichen Sie uns zudem Dokumente ein, aus denen die finanzielle Höhe des Ihnen entstandenen Schadens hervorgeht. Hierzu kann ein Kostenvoranschlag, ein Gutachten, eine Rechnungskopie oder eine interne Kalkulation (eigene Werkstätte für die Instandsetzung des Schadens) dienen. Bei Verdacht auf Ladungsdiebstahl sind entsprechende Wertnachweise einzureichen.

Wichtiger Hinweis: Im Rahmen der Schadensregulierung können nur Reparaturkosten beziehungsweise der Wert gestohlener Waren geltend gemacht werden. Folgekosten wie Bearbeitungsgebühren und Ausfallzeiten sind in der Regulierung ausgeschlossen (gemäß § 429 HGB sowie gemäß Art. 32 der ER/CIM).

Buchungsbestätigung

Als weiteres Dokument bitten wir Sie, die Buchungsbestätigung für den betroffenen Transport mitzuschicken.

Nach Eingang der oben aufgeführten Unterlagen bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer E-Mail samt Anlagen. Die Bearbeitung Ihres Schadensfalles werden wir schnellstmöglich beginnen. Bei Fragen rund um das Thema Schadensmanagement sprechen Sie uns bitte an.

Ihre Ansprechpartner
zum Thema Schadensmanagement: